Praxis für Supervision, Coaching & Organisationsentwicklung

Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren

Pathos

Als psychosoziale Prozessbegleiterin in Bremen begleite ich Opfer von Straftaten gut und sicher durch ein Strafverfahren. Ich bin dazu da, das Strafverfahren für die Opferzeuginnen und Opferzeugen leichter zu machen. Das heißt, ich unterstütze Sie/dich umfassend vor, während und nach dem Strafverfahren. Ängste und Befürchtungen können besprochen werden. Ich werde Ihnen und dir alles erklären, was mit dem Strafverfahren zu tun hat. Die Räumlichkeiten eines Gerichts können gemeinsam im Vorfeld des Strafverfahrens angeschaut werden. Nach einer Aussage beim Gericht können die Eindrücke, Gedanken und Gefühle mit mir besprochen werden.

Wer kann die psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen?

- Kinder, Jugendliche und besonders schwer belastete Erwachsene, welche als Verletzte von schweren Gewalt- und Sexualstraftaten sind.

- Menschen mit Behinderungen und psychischen Beeinträchtigungen.

- Verletzte mit besonders schweren Tatfolgen.

Ich begleite Betroffene von bestimmten Straftaten: 

- Sexualdelikte
- Nachstellungsdelikte (schweres Stalking)
- Menschenhandel
- Häusliche Gewalt
- Vorurteilsmotiverter Gewalt und Hasskriminalität

- Angehörige von Tötungsdelikten
- Schwere Körperverletzungen

 

Ich möchte gerne dazu beitragen, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene bestmöglich durch ein Strafverfahren kommen.

Grundsätze:

Das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung ist für Opferzeuginnen und Opferzeugen kostenlos durch die Beiordnung des Gerichts. Hierfür müssen Sie einen formlosen Antrag, am besten schon bei der Anzeigenerstattung, bei dem Gericht stellen.

Über die zugrundeliegende Straftat werden keine Gespräche geführt. Bei Bedarf kann eine mögliche Vermittlung zu anderen Fachkräften (Ärzte, Therapeuten, etc.) stattfinden. 

Ersetzt keine Beratung oder Therapie.Gegenüber den Prozessbeteiligten und dem Strafverfahren besteht eine Neutralität.

Die psychosoziale Prozessbegleitung stellt keine juristische Beratung dar.

Die psychosoziale Prozessbegleitung kann zu jedem Zeitpunkt im Verfahren eingesetzt werden.



 

 

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